Das Girokonto


Das Girokonto ist der Mittelpunkt all unserer Finanzen. Auf dem Girokonto treffen alle Geldströme zusammen.

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Lastschriftverfahren


Das Lastschriftverfahren ist eine sehr nützliche Erfindung: Um die Telefon- oder Stromrechnung zu begleichen, müssen Bankkunden dabei nicht eigens eine Überweisung veranlassen, sondern sie können die fälligen Rechnungsbeträge ganz bequem vom Konto abbuchen lassen. Die abgebuchten Beträge werden dem Kono des Abbuchenden – z.B. der Stromfirma – gutgeschrieben und die Schuld des Bankkunden ist beglichen.

Damit fällige Rechnungen per Lastschrift eingezogen werden können, müssen Kunden den Unternehmen, die abbuchen sollen, zuvor eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese versteht sich als widerruflich und berechtigt die abbuchende Partei, alle fälligen Rechnungen im Wege des Lastschriftverfahrens einzuziehen. Der Kontoinhaber kann gegen Lastschriften, die er als falsch oder nicht berechtigt betrachtet, binnen sechs Wochen nach dem Wertstellungsdatum der Lastschrift Widerspruch einlegen. Die Bank bucht die Lastschrift dann in der Regel binnen weniger Minuten wieder zurück.

Dabei wird auch das Wertstellungsdatum rückwirkend berücksichtigt: Angefallene Sollzinsen für einen durch die Abbuchung in Anspruch genommenen Dispositionskredit werden dann nicht berechnet. Um unberechtigte Lastschriften nicht zur Last werden zu lassen, sollten Bankkunden deshalb regelmäßig ihre Kontoauszüge checken und bei Unregelmäßigkeiten sofort die Bank informieren. Lastschriften werden nur dann eingelöst, wenn das Konto die dazu erforderliche Deckung aufweist, wobei diese nicht nur aus Guthaben, sondern auch aus eingeräumten Überziehungskrediten und geduldeten Überziehungen bestehen kann. Wird die Lastschrift mangels Deckung zurückgegeben, muss die Rechnung auf anderem Wege beglichen werden.

Das Unternehmen, dem die Abbuchungsermächtigung erteilt wurde, stellt dafür in der Regel eine Gebühr in Rechnung, die je nach Branche sehr hoch sein kann. Wer sein Konto stets nahe am Limit führt, sollte deshalb darauf achten, dass zu den Terminen, an denen Abbuchungen erfolgen – die meisten Unternehmen buchen in den Tagen rund um den Monatswechsel ab – die Deckung in jedem Fall ausreicht. Von nicht eingelösten Lastschriften erfährt der Kontoinhaber in der Regel einige Tage nach dem Abbuchungs-Versuch durch seine Bank, die ihm die Rückgabe mangels Deckung mitteilt.

Kategorie: Zahlungsverkehr


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