Das Girokonto Das Girokonto ist der Mittelpunkt all unserer Finanzen. Auf dem Girokonto treffen alle Geldströme zusammen.
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Dauerauftrag Manche Überweisungen müssen nicht nur einmalig, sondern regelmäßig getätigt werden. Dazu gehören insbesondere Zahlungen für Leistungen des täglichen Bedarfs im weitesten Sinne: Die monatliche Miete, die Strom- oder Telefonrechnung (sofern diese nicht per Lastschrift beglichen wird) oder der Unterhalt für Kind und Kegel sind jeden Monat fällig.
Damit im Stress des Alltags nicht eine Überweisung vergessen wird, sollte für diese Buchungen ein Dauerauftrag an die Bank erteilt werden. Dieser stellt sicher, dass ein bestimmter Überweisungsbetrag zu einem vom Kontoinhaber gewünschten Zeitpunkt im Kalendermonat an einen bestimmten Empfänger angewiesen wird, ohne dass jedesmal ein separater Auftrag durch den Kunden erfolgen muss.
Das Datum des Dauerauftrages sollte so bestimmt werden, dass zum einen am Buchungstag ausreichende Deckung auf dem Konto besteht (also zum Beispiel am Tage nach dem Gehaltseingang) und zum anderen der Überweisungsbetrag rechtzeitig beim Empfänger ankommt. Fällt der Buchungstag auf einen Samstag oder einen Sonntag, wird je nach Bank entweder bereits am vorangehenden Freitag oder aber erst am darauffolgenden Montag abgebucht. Daueraufträge können sowohl in der Filiale der Hausbank als auch über das Online- und Telefonbanking erteilt werden.
Dabei fallen je nach Bank und Girokonto-Modell mitunter Gebühren an. Diese beziehen sich dann nur auf die Einrichtung selbst –eventuelle Bankspesen für die Ausführung der Überweisung sind darin noch nicht berücksichtigt. Wie hoch die Gebühren ausfallen, ist im Preis-Leistungsverzeichnis der kontoführenden Bank nachzulesen. Darüber hinaus ist bei der Einrichtung über die Online-Banking-Plattform eine TAN-Nummer erforderlich.
Daueraufträge sind sehr sinnvoll, weil sie sicherstellen, dass erwünschte oder erforderliche Überweisungen auch tatsächlich ausgeführt und nicht in der Alltags-Hektik vergessen werden. Soll die Überweisung irgendwann einmal nicht mehr oder in abgeänderter Form – an einen anderen Empfänger oder zu einem anderen Zeitpunkt – ausgeführt werden, kann der Dauerauftrag durch den Kontoinhaber ohne großen Aufwand auch wieder geändert oder ganz gelöscht werden. Auch hier können Gebühren anfallen.
Kategorie: Zahlungsverkehr
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