Das Girokonto


Das Girokonto ist der Mittelpunkt all unserer Finanzen. Auf dem Girokonto treffen alle Geldströme zusammen.

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Festgeldkonto


Festgeld gehört zu den klassischsten Geldanlagen überhaupt. Das Prinzip ist denkbar einfach: Bankkunden vereinbaren mit dem Institut ihres Vertrauens einen Zeitraum, über den sie einen bestimmten Anlagebetrag anlegen wollen. Der Zinssatz für die gesamte Laufzeit steht dabei bereits am Tag der Eröffnung des Festgeldkontos fest und ändert sich auch dann nicht, wenn das Zinsniveau am Kapitalmarkt sinkt oder steigt.

Aus diesem Grund ist Festgeld die verlässlichste Anlage überhaupt: Sparer wissen bereits zu Beginn ihres Engagements genau, wann sie einen wie hohen Betrag ausbezahlt bekommen. Einziger Nachteil ist die mangelnde Flexibilität: Während ihrer Laufzeit kann eines Festgeldanlage nicht gekündigt werden, so dass sich ein Festgeldkonto nur dann eignet, wenn die darauf angelegten Mittel mit Sicherheit nicht anderweitig benötigt werden.

Die Zinsen eines Festgeldkontos richten sich nach der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt. Es ist deshalb vorteilhaft, Festgeld abzuschließen, wenn das Zinsniveau hoch ist und in absehbarer Zeit zu sinken droht. Die Laufzeit von Festgeldanlagen kann sehr individuell gestaltet werden: Von sehr kurzfristigen Engagement im Bereich weniger Wochen bis hin zu Anlagen mit einer Fälligkeit nach mehreren Jahren ist grundsätzlich alles möglich.

Unter normalen Umständen steigt mit der Dauer der Anlage auch der Zinssatz an. Ob und in welchem Umfang dies der Fall ist, richtet sich ebenfalls nach den Bedingungen am Kapitalmarkt. Bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr stehen Sparern grundsätzlich zwei Varianten zur Verfügung: Zum einen können die Zinserträge alle 12 Monate ausgeschüttet werden, zum anderen kann auch eine Thesaurierung erfolgen. In letzterem Fall wird dann zusätzlich von einem Zinses-Zins-Effekt profitiert.

Die Zinsen, die Anleger durch Festgeldanlagen erzielen, unterliegen wie alle Kapitalerträge der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Jedem Steuerpflichtigen steht aber ein Freibetrag in Höhe von 801 Euro jährlich zur Verfügung, bis zu dem Zinsen steuerfrei vereinnahmt werden können. Dazu muss der Bank rechtezeitig vor der Zinsgutschrift auf dem Festgeldkonto ein Freistellungsauftrag erteilt werden.

Kategorie: Sparen und Anlegen


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